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AGB der Thomas Hermeling Metall- und Anlagenbau


Thomas Hermeling Metall- und Anlagenbau In der Riede 13
49692 Cappeln OT Nutteln Tel.: 04471-879045
Fax: 04471-879041
info@hermeling-anlagenbau.de www.thomas-hermeling-anlagenbau.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für in Deutschland ansässige Kunden und Lieferanten (Stand 05/2011)

I. Geltung dieser AGB
1. Für diesen und alle folgenden Verträge der Firma T. Hermeling – nachfolgend TH genannt- gelten die nachstehenden AGB.
2. Entgegenstehende AGB des Kunden verpflichten TH nicht. Diese AGB gelten auch dann, wenn TH in Kenntnis entgegen- stehender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringt.

II. Vertragsabschluss
1. Eine Bestellung gilt als unwiderruflich erteilt, bedarf jedoch zur endgültigen Wirksamkeit unserer Auftragsbestätigung (im folgenden AB genannt).Der Auftrag gilt als angenommen, wenn innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Ablehnung nicht erfolgt oder die Ware geliefert ist. Sonstiges Verhalten oder Schweigen begründet keine Verpflichtung von TH. Der Vertragsinhalt wird allein durch den Text der AB bestimmt. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

III. Preis und Zahlung
1. Die Preise unserer Listen und Angebote sind freibleibend und gelten in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung, Mengen, Maße, Gewicht und Farben verstehen sich mit den handelsüblichen Toleranzen, Sonderanfertigungen können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Zahlungen sind in Euro ohne Abzug und spesenfrei zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto maßgeblich. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug. Wir behalten uns vor, Wechsel zurückzugeben.
2. TH ist berechtigt, eingehende Zahlungen nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts zustehenden Ansprüche zu verrechnen. Diese Regelung gilt auch im Falle der Zahlung aufgrund Erfüllungsverlangen des Konkursverwalter gem. §17 KO.
3. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde ungeachtet des Ersatzes weitgehender Schäden für jede Mahnung eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro, die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung, sowie Zinsen in Höhe von 4% Über dem amtlichen Diskontsatz der Deutschen Bank, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt Eigentum der TH, bis der Kunde sämtliche Forderungen der TH erfüllt hat. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt für alle Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer ist berechtigt über die in unserem Eigentum stehenden Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt, oder unsere schriftliche Zustimmung hierfür einholt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die Einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen.
Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils, an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer in Kenntnis zu setzen.
2. Hersteller und Verarbeitungsklausel: Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen, die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.

V. Gewährleistung
1. Es wird eine Gewährleistung für die Dauer von sechs Monaten ab Übergabe übernommen, die alle Mängel umfasst, die ihre Ursache im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben. Die Gewährleistung umfasst nicht den natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
2. Gewährleistet wird nicht für Sonderanfertigungen, die nach Angaben oder Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers hergestellt werden, soweit Mängel auf diesen Konstruktionsunterlagen beruhen.
Der Kunde hat Leistungen von TH unverzüglich und vollständig auf erkennbare Abweichungen qualitativer und quantitativer Art zu untersuchen und Abweichungen unverzüglich schriftlich TH mitzuteilen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
3. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen. Gleiches gilt, wenn der Käufer selbst eigenmächtig Ausbesserungsarbeiten ausgeführt hat.

VI. Rücktritt
1. Auch nach erfolgter AB haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern unserer Ansicht nach, aufgrund eingeholter Auskünfte, unsere Forderung gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung für uns, diesbezügliche Unterlagen dem Besteller vorzulegen, besteht nicht.

VII. Lieferung
1.Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und alle Mängel und Unvollständigkeiten innerhalb von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Verspätete Anzeigen können nicht berücksichtigt werden. Äußerlich sichtbare Beschädigungen sind bei Abnahme von dem Transportunternehmen zu bescheinigen. Unterbleibt die bedingungsgemäße Schadensfeststellung, erlischt jeder eventuell bestehende Anspruch auf Entschädigung. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Lieferer die Wahl, in angemessener Frist, die Mängel zu beseitigen, eine Gutschrift in Höhe des Minderwertes zu erteilen oder Ersatz zu liefern. Alle weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen ist die Erfüllung, der dem Käufer obliegenden Vertragserfüllung, insbesondere der Zahlung des Kaufpreises.

VIII. Haftung
1. Ausgenommen die Verletzung wesentlicher Pflichten durch TH ist TH aus diesem Vertrag und außervertraglichen nur zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Pflichten gegenüber dem Kunden verletzt.
2. Im Haftungsfall ersetzt TH den Schaden des Kunden höchstens in dem Umfang, wie er für TH bei Vertragsabschluss voraussehbar war. Der Kunde ist verpflichtet, TH auf besondere Risiken vor Vertragsabschluss schriftlich hinzuweisen.

IX. Allgemeine Vertragsunterlagen
1. Leistungs-,Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Cloppenburg. Absprachen zur Kostentragung ändern daran nichts.
2. Gerichtsstand ist Cloppenburg, wenn der Kunde Vollkaufmann ist; das gilt auch für Klagen im Urkunds-, Wechsel-,oder Scheckprozess. 3.Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Statt der ungültigen Bestimmung gilt das, was dem Gewollten zulässigerweise am nächsten kommt.

Stand 05/2011

AGB als PDF zum Download

AGB Hermeling.pdf (62,2 KiB)